1Ein unverbindliches Leasingbeispiel der HYUNDAI Finance, ein Geschäftsbereich der Hyundai Capital Bank Europe GmbH, Friedrich-Ebert-Anlage 35–37, 60327 Frankfurt am Main. Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Hyundai IONIQ 6 111 kW (151 PS) Heckantrieb, Fahrzeugpreis 43.900,00 EUR, einmalige Leasingsonderzahlung 4.049,02 EUR, Laufzeit 36 Monate, Gesamtlaufleistung 30.000 km, 36 mtl. Raten à 259,00 EUR, Gesamtbetrag 13.373,02 EUR. Kostenpflichtige Sonderausstattung möglich. Zuzüglich Überführungskosten. Alle Preise inkl. gesetzlicher MwSt. Angebot gültig bis 31.03.2024.
2Die Hyundai Umweltprämie von mindestens 7.000 EUR (bezogen auf die unverbindliche Preisempfehlung der Hyundai Motor Deutschland GmbH für das jeweilige Modell) erhalten Privatkunden und Gewerbekunden beim Abschluss eines Kauf- oder Leasingvertrags für einen neuen Hyundai KONA Elektro, IONIQ 5 und IONIQ 6 innerhalb des Aktionszeitraums bis 31.03.2024. Die Hyundai Umweltprämie wird in entsprechender Höhe beim Hyundai Partner von seinem Hauspreis abgezogen. Die Aktion ist nicht kombinierbar mit anderen privaten oder gewerblichen Verkaufsförderungsmaßnahmen und Programmen.
Die hier angegebenen Kraftstoffverbrauchswerte wurden zwar auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessen, um jedoch die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten zu gewährleisten, handelt es sich bei den hier angegebenen Werten, wenn nicht anders ausgewiesen, um NEFZ-Werte, die gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 durch ein Simulationsmodell ermittelt wurden. Zur Angabe der NEFZ-Werte sind wir gesetzlich gemäß Pkw-EnVKV verpflichtet. Bei den CO2-Emissionswerten handelt es sich, wenn nicht anders ausgewiesen, um Werte nach dem WLTP-Testzyklus. Die Kraftfahrzeugsteuer wird auf Basis der WLTP-Werte für CO2-Emissionen ermittelt. Welches Testverfahren zur Anwendung gekommen ist, ist auf der Fahrzeugdetailseite angegeben.
Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist.